Das LG Berlin hat am Montag (wie erwartet) die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Valve Inc. kostenpflichtig abgewiesen (Az. 15 O 56/13). Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH sieht das Gericht also die Games-Industrie nicht in der Pflicht, Nutzeraccounts frei übertragbar zu gestalten.
Eine kurze Erläuterung zu den Hintergründen des Falls gibt es (auf deutsch) hier im Blog und (auf englisch) bei unseren Specials.
Die Begründung des – nicht rechtskräftigen – Urteils liegt noch nicht vor. Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.
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